WLSB-Infos
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Hier finden Sie interessante Themen für die Vereine und die Vorstandschaft.
Keine Durchgriffshaftung bei Vereinsschulden auf die Mitglieder!
Für die Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins (e.V.) haftet regelmäßig
nur dieser selbst mit seinem Vereinvermögen – und nicht die hinter ihm
stehenden Vereinsmitglieder.
Vereinsvorstände haften auch für Missstände der Abteilungsbuchhaltung
So verwenden und verbuchen Sie Abteilungs- und Gruppengelder richtig!
In vielen Vereinen werden die Aktivitäten in Abteilungen oder Gruppen organisiert. Diese haben meist eigene Kassen – bis hin zum eigenen Etat – in denen die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Häufig ist der Vereinsführung jedoch nicht bewusst, welche Probleme auf den Verein zukommen, wenn die Abteilungen und Untergruppen des Vereins nicht korrekt Buch führen oder ihren Etat nicht rechtmäßig verwenden.


